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   BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17   

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https://dejure.org/2017,29112
BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17 (https://dejure.org/2017,29112)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2017 - XI ZB 10/17 (https://dejure.org/2017,29112)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - XI ZB 10/17 (https://dejure.org/2017,29112)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 67 GKG, § 542 Abs. 1 ZPO, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 63, 68 GKG, § 544 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Bezug auf die Festsetzung des Streitwerts; Begehren der sachlichen Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht

  • rewis.io

    Rechtsmittel gegen eine Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Bezug auf die Festsetzung des Streitwerts; Begehren der sachlichen Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Bezug auf die Festsetzung des Streitwerts; Begehren der sachlichen Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.2017 - XI ZB 5/17

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17
    Denn es wird eine sachliche Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512,vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1 und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 2).

    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist - anders als die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil (§ 544 ZPO) - nicht anfechtbar (vgl. nur Senatsbeschluss vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 4 mwN).

    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ff.; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff., vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, WM 2005, 76, 77 und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17
    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ff.; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff., vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, WM 2005, 76, 77 und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.09.2014 - IX ZB 51/14

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Landgerichts

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17
    Denn es wird eine sachliche Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512,vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1 und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17
    Denn es wird eine sachliche Überprüfung der Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht begehrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512,vom 17. September 2014 - IX ZB 51/14, juris Rn. 1 und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17
    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ff.; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff., vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, WM 2005, 76, 77 und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XI ZB 10/17
    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395, 416 ff.; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff., vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, WM 2005, 76, 77 und vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.01.2020 - XI ZB 23/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde als

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 27. September 2019 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen, da die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - anders als die Nichtzulassung der Revision (§ 544 ZPO) - nicht anfechtbar ist und eine außerordentliche Beschwerde ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2015 - XI ZB 23/15, juris Rn. 2 f., vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 4 f. und vom 12. Juli 2017 - XI ZB 10/17, juris Rn. 4 f., jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - XI ZB 7/21

    Anfechtbarkeit der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde mit der Beschwerde

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 8. März 2021 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen, da die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - anders als die Nichtzulassung der Revision (§ 544 ZPO) - nicht anfechtbar ist und eine außerordentliche Beschwerde ebenfalls nicht eröffnet und verfassungsrechtlich nicht geboten ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2015 - XI ZB 23/15, juris Rn. 2 f., vom 4. April 2017 - XI ZB 5/17, juris Rn. 4 f., vom 12. Juli 2017 - XI ZB 10/17, juris Rn. 4 f. und vom 7. Januar 2020 - XI ZB 23/19, juris, jeweils mwN).
  • BGH, 20.12.2018 - XI ZB 26/18

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren der Festsetzung des Streitwerts

    Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht eröffnet und auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XI ZB 10/17, juris Rn. 5 mwN).
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